Gefahrensymbole und Gefahreneigenschaften nach der Gefahrstoffverordnung (in der Novellierung vom 26.10.1993)


E - Explosionsgefährlich

Gefahrenbezeichnung

Explosionsgefährlich

Wirkung der Stoffe

können durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff explodieren

Stoffbeispiel

Ethylnitrat


F+ - Hochentzündlich

Gefahrenbezeichnung

Hochentzündlich

Wirkung der Stoffe

haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 °C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden

Stoffbeispiel

Diethylether


F - Leichtentzündlich

Gefahrenbezeichnung

Leichtentzündlich

Wirkung der Stoffe

können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden, oder haben einen niedrigen Flammpunkt (< 21 °C), oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase

Stoffbeispiel

Ethanol



O - Brandfördernd

Gefahrenbezeichnung

Brandfördernd

Wirkung der Stoffe

sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen

Stoffbeispiel

Kaliumchlorat


T+ - Sehr giftig

Gefahrenbezeichnung

Sehr giftig

Wirkung der Stoffe

können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden erzeugen oder zum Tode führen

Stoffbeispiel

Kaliumcyanid


T - Giftig und/oder krebserzeugend

Gefahrenbezeichnung

Giftig

Wirkung der Stoffe

können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen

Stoffbeispiel

Benzylchlorid


Gefahrenbezeichnung

Krebserzeugend

Wirkung der Stoffe

können durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs erregen, bzw. die Krebshäufigkeit erhöhen

Stoffbeispiel

Benzo[a]pyren


Stoffe mit den Gefahrenbezeichnungen "fortpflanzungsgefährdend" und "erbgutverändernd" sind mit den gleichen Gefahrensymbolen wie krebserzeugende Stoffe zu kennzeichnen.


Xn - Gesundheitsschädlich

Gefahrenbezeichnung

Gesundheitsschädlich

Wirkung der Stoffe

können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen

Stoffbeispiel

Stoffbeispiel

Glykol


Gefahrenbezeichnung

Verdacht auf krebserzeugend

Wirkung der Stoffe

steht im Verdacht, durch Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut Krebs zu erregen

Stoffbeispiel

Dichlormethan


Xi - Reizend

Gefahrenbezeichnung

Reizend

Wirkung der Stoffe

können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen

Stoffbeispiel

Calciumchlorid


C - Ätzend

Gefahrenbezeichnung

Ätzend

Wirkung der Stoffe

zerstören lebendes Gewebe (z.B. bei Säuren mit pH < 2, oder Laugen mit pH > 11.5)

Stoffbeispiel

Natronlauge (> 2 %ig)


N - Umweltgefährlich

Gefahrenbezeichnung

Umweltgefährlich

Wirkung der Stoffe

können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, daß Gefahren für die Umwelt entstehen

Stoffbeispiel

Dichlordifluormethan